Wie bereits schon in einem vorherigen Artikel angekündigt, ist es nun offiziell, das Land Rheinland-Pfalz hat seit dem 13. August 2010 auch eine Ausnahme für die Markierung von Feuerwehrfahrzeugen geschaffen.

Ausnahmegenehmigung geäß § 70 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Nr. 236 / 2010

Zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen werden im Einvernehmen mit dem Ministerium der Innern und für Sport Abweichungen von den Vorgaben gemäß § 49a Abs. 1 Satz 1 und § 53 Abs. 10 Nr. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZU) nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen genehmigt:

Die Ausnahmegenehmigung des Landes Rheinland-Pfalz können Sie hier herunterladen.

Weitere Infos zur praktischen Umsetzung der neuen Beschriftungsempfehlung erhalten Sie auch direkt von design112.