Ein weiteres Fahrzeug der Feuerwehr Schwandorf, welches nach neuer bayrischer Arbeitsanleitung (siehe auch Bericht vom 14.06.2010) in Eigenarbeit selbst markiert wurde.

Wie auch bei den vorherigen Fahrzeugen hat die Feuerwehr Schwandorf sich bei der Markierung der Hecks ihres Tanklöschfahrzeuges für eine Warnmarkierung von Reflexite Daybright Chevron in 775 mm Breite entschieden und die dazu passende Konturmarkierung ebenfalls Reflexite VC 312 Daybright lime gewählt.

Diese Farben-/Folien-Kombination erhöht die Tages- und Nachtsichtbarkeit erheblich, was man deutlich auf dem in RAL 3000 lackierten Tanklöschfahrzeug erkennen kann – dank der Arbeitsanleitung des Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Arbeitsanleitungen zu StVZO und FZV § 49 a StVZO Feuerwehrfahrzeuge Zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen, die in Bayern stationiert und zugelassen sind, wird im Einvernehmen mit dem Bay. StMI die Erteilung von Ausnahmen von § 49 a Abs. 1 Satz 1 und § 53 Abs. 10 Nr. 3 StVZO geregelt.

Wir wünschen der Feuerwehr Schwandorf viel Spass mit Ihrer neuen Markierung und allzeit sichere Einsätze.