Neuer RTW und Fahrzeug für den leitenden Notarzt im Design der Berufsfeuerwehr Wolfsburg


Nächster neuer RTW und ein Fahrzeug für den leitenden Notarzt der Berufsfeuerwehr Wolfsburg .

Für die Berufsfeuerwehr Wolfsburg beschriftete design112 den nächsten RTW im einheitlichen Design der Berufsfeuerwehr Wolfsburg.

Ein VW Sharan wurde mittels der auffälligen Beschriftung zum neuen Einsatzfahrzeug für den LNA. Auch an diesem Fahrzeug wurde das durch uns entwickelte Design konsequent umgesetzt, welches eine perfekte Kombination aus Tag- und Nachtsichtbarkeit darstellt. Für die gesteigerte Sichtbarkeit sorgt die Grundfarbe des Fahrzeuges in weiß im Kontrast zum den design112 Flächen-Folierungssatz aus fluoreszierender Folie im Farbton RAL 3026 des Herstellers 3M Serie 3484. Zur Steigerung der Nachtsichtbarkeit an den Seiten ist das Fahrzeug mit einer Linienmarkierung mittels German-Police-Gaps in weiß versehen. Für die nächtliche Absicherung am Heck sorgt ein design112 Heckwarnmarkierungssatz für den VW Sharan in hochreflektierender Folie vom Typ Reflexite German Police Film. Diese Spezialfolie hat einen Rückstrahlkraft, welche der Rückstrahlklasse C der ECE104R entspricht und ist somit bei Nacht schon von weitem sichtbar.

Wir bedanken uns für diesen erneuten Auftrag und freuen uns schon auf die zukünftigen Projekte.

3 Kommentare

  1. Leonie

    Das neue Design der Fahrzeuge sieht doch sehr gut aus. Der Wolf auf der Seite finde ich richtig toll. Und ich finde er passt auch zu Feuerwehr. In der Dunkelheit mit Blaulicht wirkt der Wolf richtig klasse. Da habt ihr eine sehr schöne Arbeit geleistet. Macht ihr eigentlich auch Privataufträge? Ich hätte da einen kleinen blauen der mal aufgemöbelt werden müsste.

  2. Björn

    Ein sehr schickes Design hat die FW Wolfsburg bekommen.
    Wie sieht es denn bei beiden Fahrzeugen mit der Zulassung aus? Brauchen diese ein Ausnahmegenehmigung der Zulassungsbehörde? Da ja beide Fahrzeuge unter 3,5 t wiegen. Wir würden gerne unser TSF 3,5t zGM mit einer Konturmarkierung versehen, daher die Frage.

  3. joeres

    Ja, die Fahrzeuge benötigen eine Ausnahmegenehmigung, aber nicht für die Konturmarkierung, diese ist nach ECE104R und zulässig – auch bei einem TSF 3,5 t. Jedoch nur nach ECE104R, es darf keine tagesleuchtgelbe Konturmarkierung verwendet werden, diese bedarf einer Ausnahmegenehmigung.
    Am Besten einfach mal bei uns anrufen, dann ist die Frage am schnellsten und besten beantwortet.

© 2024 design112 blog

Theme von Anders NorénHoch ↑