
Präzisierung des Anwendungsbereiches
Auch die Farbgebung und besondere Kennzeichnung von Abrollbehältern ist gem. DIN 14502-3 auszuführen. Es besteht bereits ein entsprechender Verweis in der DIN 14505 für Abrollbehälter auf die aktuelle Version der DIN 14502-3.
Er werden Anforderungen an die Außenfarbgebung und besondere Kennzeichnung von Feuerwehrfahrzeugen festgelegt, zu denen es eine Ausnahmegenehmigung der entsprechenden Bundesländer bedarf. Da es sich bei den besonderen Kennzeichnungen teils um lichttechnische Einrichtungen, wie z. B. reflektierende Folien, Tagesleuchtfarben handelt für die eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde von § 49a, Absatz 1, Satz 1 der StVZO erforderlich.
Vollständige Überarbeitung der Anforderungen an die Farbgebung
Es wurden die Ziele definiert, welche die äußere Farbgebung von Feuerwehrfahrzeugen verfolgen soll. Hier wurde besonderen Wert auf die Wiedererkennbarkeit durch die Grundfarbe rot gelegt sowie auf die Steigerung der Tages- und Nachtsichtbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen zum Schutz der Einsatzkräfte sowie aller Verkehrsteilnehmer mittels Warnbeklebungen und Kontrasten
Die anrechenbare Fläche für die Grundfarbe, wurde bei dem bestehenden Wert belassen, sie muss allseitig (außer Dachfläche) jeweils zu min. 75 % in RAL 3000, RAL 3020 oder RAL 3026/24 erfolgen.
Die Flächenberechnung wurde präzessiert, so sind alle sichtbaren Front-, Heck- und Seitenflächen der Karosserie bzw. des Aufbaus, Verblendungen z. B. des Leitersatzes von Hubrettungsfahrzeugen, einschließlich Bord- und Ladebordwände bei geschlossenem Fahrzeug zu berücksichtigen.
Die Kontrastfarbe an den Seitenflächen darf nur noch bis zu 25 % der gesamten anrechenbaren Fläche auf die Grundfarbe angerechnet werden und nicht wie bisher ohne Flächenbegrenzung.
Warn- und Konturmarkierungen wird auch bei der Ermittlung der Flächenanteile an Stelle der Grundfarbe angerechnet.
Anbauteile wie Fenster, Rollläden, Stoßstangen, Radläufe, Stoßleisten sowie alle nicht lackier-/beklebbaren Teile, die bis dato nicht berücksichtigt wurden, werden in die Flächenberechnung mit aufgenommen, wenn sie der Grundfarbe entsprechen. Andernfalls fließen sie, wie auch zuvor, nicht in die Flächenberechnung mit ein.
Z.B. Ist ein Rollladen rot lackiert, wird er der Grundfläche zugerechnet, ist er Natur-/Alufarben wird die Fläche nicht berücksichtigt.
Im Anhang A gibt es jetzt Ansichtsbeispiele für die Fahrzeuggestaltung, welche die Flächenberechnung verdeutlichen.
Warn- und Konturmarkierungen werden zum neuen Standard
Heckwarnmarkierung für alle Feuerwehreinsatzfahrzeuge erforderlich.
Nach der neuen DIN 14502-3 müssen nun alle Feuerwehrfahrzeuge als Einsatzfahrzeuge sowie Abrollbehälter am Heck mit Warnmarkierung versehen werden.
Dabei besteht die Wahl zwischen den nachfolgenden Farb- und Ausführungen:
a) abwechselnd in den Farben Rot (retroreflektierend) und fluoreszierend Gelb (retroreflektierend) b) abwechselnd in den Farben Rot (retroreflektierend) und Weiß (retroreflektierend)
c) abwechselnd in den Farben Rot (fluoreszierend oder fluoreszierend und retroreflektierend) und Weiß (retroreflektierend).
Eine Markierung der Front mit Warnmarkierung ist zulässig.
Konturmarkierungen für alle Feuerwehreinsatzfahrzeuge
Alle Feuerwehrfahrzeuge als Einsatzfahrzeuge müssen mit Konturmarkierungen ausgestattet sein, die in der Ausführung grundsätzlich den Vorgaben der ECE R 104 entsprechen.
Allerdings wurden auch Ausnahmen von der ECE R 104 definiert, wie der Einsatz von Linienmarkierung in Gap-Form (ohne Kennzeichnung des Materials) für Pkw, Transporter und Abrollbehälter sowie die Reduzierung der Breite der Konturmarkierung bei technischen Erfordernissen.
Auch die Linien- und Konturmarkierung in fluoreszierend gelb (lime) ist bei der Verwendung der entsprechenden Warnmarkierung am Heck nun vorgesehen sowie auch von weißer Konturmarkierung im Heckbereich, wenn das Fahrzeug mit einer der beiden zulässigen, weißen Warnmarkierung beklebt ist.
Auch hier gilt wieder die Anmerkung zur notwendigen Ausnahmegenehmigungen bei lichttechnischen Einrichtungen des entsprechenden Bundeslandes.
Damit eine entsprechende Kennzeichnung der Materialien möglich ist, wurden die Materialeigenschaften der Warn- und Konturmarkierungen im Anhang B entsprechend definiert.
Detailfestlegungen zur Außenfarbgebung durch Anstrich sind entfallen
Dieser zuvor ausführliche Abschnitt wurde in der neuen DIN 14502-3 gestrichen, da die Ausführung von Anstrichen in anderen Normen geregelt ist.
Neue Anforderungen an die Außenfarbgebung bei Folienbeklebung
Folien müssen immer auf einen vorhandenen Korrosionsschutz aufgebracht werden. Erfolgt die Beklebung auf einer lackierten Fläche, muss die Basisfarbe in Reinweiß RAL 9010 oder in einer vergleichbaren Farbe der Serienlackierung ausgeführt sein. Im Ausnahmefall sind bei Fahrzeugen bis 3,5 t zGM zudem Basisfarben der Serienlackierung in silberfarben zulässig.
Aus Gründen der Haltbarkeit und der Verarbeitung darf die Foliendicke 0,1 mm nicht unterschreiten. Folien sollten in der Regel nicht über Ecken, Kanten und Sicken geklebt werden.
Ein Zuschneiden von Folien jeglicher Art auf dem Folienuntergrund ist nicht zulässig.
Folien weisen im Vergleich zur Lackierung oder vergleichbaren Verfahren eine begrenzte Haltbarkeit auf. Daher muss eine ausreichende UV-Beständigkeit entsprechend den Herstellangaben gegeben sein. Folgende Mindestanforderungen an die UV-Beständigkeit müssen eingehalten werden:
nicht-fluoreszierende Folien: 5 Jahre;
fluoreszierende Folien: 3 Jahre.
Alle von design112 eingesetzten Folien und Anforderungen im Bereich der Beklebung von Feuerwehrfahrzeugen erfüllen bzw. übererfüllen diese Vorgaben schon jetzt und sind somit DIN konform.
Zulässige Kontrastfarben sind nun eindeutig definiert
Es wurden zulässige Kontrastfarben empfohlen und definiert. Nur Eine, dieser drei Kontrastfarben können jeweils bei der Flächenberechnung auf die Grundfarbe angerechnet werden.
Besonders bei Fahrzeugen in nicht fluoreszierender Grundfarbe RAL 3000 (feuerrot) oder RAL 3020 (verkehrsrot), sind Kontraste für eine bessere Tagessichtbarkeit zwischen der Grundfarbe und einer weiteren zulässigen Kontrastfarbe auszubilden.
Die zulässigen Kontrastfarben sind:

Schwefelgelb RAL 1016 ist gem. DIN 14502-3 eine von drei zulässigen Kontrastfarben für Einsatzfahrzeuge

Tagesleuchtgelb RAL 1026 ist gem. DIN 14502-3 eine von drei zulässigen Kontrastfarben für Einsatzfahrzeuge
Der Schriftzug „Feuerwehr“ an Fahrzeugfront und -seiten gehört jetzt zum Standard
Der Schriftzug „Feuerwehr“ in retroreflektierender Folie an der Front (falls entsprechende Fläche zur Verfügung steht) und an den Seiten ist nun obligatorisch, ausgenommen hiervon sind PKW und Kommandowagen.
Gestaltungsbespiele machen die Anforderungen anschaulicher
Ansichten der Fahrzeugseiten von unterschiedlichen Fahrzeugklassen machen die Berechnung der Grundflächen und die Anrechenbarkeit der Kontrastfarben plastischer und sorgen für ein leichteres Verständnis des komplexen Themas.
Verschiedenste Beispiele zur Fahrzeuggestaltung veranschaulichen die Anforderungen sowie mögliche Variationen der Kontur- und Warnmarkierungen im Heckbereich.
Kennzeichnung von Markierungsmaterial nach DIN 14502-3
Die ausführliche Definition der Materialeigenschaften von Warn- und Konturmarkierung sorgen dafür, dass die zulässigen Materialien nun mit dem Verweis auf die DIN 14502-3 gekennzeichnet werden können. Dies ermöglicht zulässige Materialien bei der Abnahme oder Prüfung eindeutig zu erkennen. Kein Suchen mehr nach nicht vorhandenen Prüfzeichen und damit verbundenen Rückfragen der Prüfer bei der Abnahme oder Problemen bei der Zulassung.
Die entsprechenden Materialien und Beklebungen von design112 sind ab sofort alle mit dem Aufdruck „gem. DIN 14502-3“ versehen.
Farbgebungsprotokoll macht es den Feuerwehren einfacher
Das neue Farbgebungsprotokoll nach DIN 14502-3 sorgt für Sicherheit bei der Zulassung.
Der Auftragnehmer bestätigt in diesem umfangreichen Protokoll die Zulässigkeiten (Markierung und Grundfarbe) eines jeden Fahrzeugs und erspart der beschaffenden Feuerwehr damit Probleme bei der Abnahme/Zulassung.
Dabei werden alle Fahrzeugseiten gesondert betrachtet, verwendete Grund- und Kontrastfarben sowie Folientypen werden hier festgehalten. Die entsprechende Zulässigkeit muss durch den Auftragnehmer bestätigt werden.
design112 erstellt auf Wunsch ein entsprechendes Farbgebungsprotokoll gem. DIN 14502-3 und weist bereits in der Gestaltungsphase auf mögliche Abweichungen von der Norm hin.
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