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Ausnahmegenehmigungen

Für das Markieren von Einsatzfahrzeugen

Hier finden Sie eine Übersicht der Bundesländer, die bereits eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Absatz 1 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen gem. der Empfehlung der DIN 14502-3, erlassen haben.

Diese Ausnahmegenehmigungen ermöglichen das Markieren von Einsatzfahrzeugen, im Farbton Feuerrot RAL 3000, mit Warnmarkierung in rot/gelb oder bei tagesleuchtfarbenen Fahrzeugen in hochreflektierend  weiß. Die entsprechenden Auflagen der einzelnen Bundesländer sind zu beachten.

Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um die Ausnahmegenehmigung als PDF runterzuladen.