Hier finden Sie eine Übersicht der Bundesländer, die bereits eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Absatz 1 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen gem. der Empfehlung der DIN 14502-3, erlassen haben.
Diese Ausnahmegenehmigungen ermöglichen das Markieren von Einsatzfahrzeugen, im Farbton Feuerrot RAL 3000, mit Warnmarkierung in rot/gelb oder bei tagesleuchtfarbenen Fahrzeugen in hochreflektierend weiß.
Die entsprechenden Auflagen der einzelnen Bundesländer sind zu beachten.
Ausnahmegenehmigung Baden-Württemberg.pdf1,46 M
Ausnahmegenehmigung Bayern .pdf1,85 M
Ausnahmegenehmigung Brandenburg.pdf763 K
Ausnahmegenehmigung Freistaat-Sachsen.pdf1,85 M
Ausnahmegenehmigung Hessen für Feuerwehr-und-Rettungsdienst3,44 M
Ausnahmegenehmigung Mecklenburg-Vorpommern.pdf159 K
Ausnahmegenehmigung NRW .pdf809 K
Ausnahmegenehmigung Runderlass NRW Rettungsdienst 2018.pdf146 K
Ausnahmegenehmigung Rheinland-Pfalz.pdf549 K
Ausnahmegenehmigung-Saarland.pdf2,31 M
Ausnahmegenehmigung Sachsen-Anhalt1,68 M
Ausnahmegenehmigung Schleswig-Holstein.pdf206 K
Ausnahmegenehmigung Schleswig-Holstein Rettungsdienst.pdf245 K
Ausnahmegenehmigung-Thueringen.pdf691 K