Hier finden Sie eine Übersicht der Bundesländer, die bereits eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Absatz 1 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen gem. der Empfehlung der DIN 14502-3, erlassen haben.
Diese Ausnahmegenehmigungen ermöglichen das Markieren von Einsatzfahrzeugen, im Farbton Feuerrot RAL 3000, mit Warnmarkierung in rot/gelb oder bei tagesleuchtfarbenen Fahrzeugen in hochreflektierend weiß. Die entsprechenden Auflagen der einzelnen Bundesländer sind zu beachten.