Hier finden Sie eine Übersicht der Bundesländer, die bereits eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Absatz 1 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen gem. der Empfehlung der DIN 14502-3, erlassen haben.
Diese Ausnahmegenehmigungen ermöglichen das Markieren von Einsatzfahrzeugen, im Farbton Feuerrot RAL 3000, mit Warnmarkierung in rot/gelb oder bei tagesleuchtfarbenen Fahrzeugen in hochreflektierend weiß.
Die entsprechenden Auflagen der einzelnen Bundesländer sind zu beachten.
Baden-Wuerttemberg Ausnahmegenehmigung bereitgestellt von design112-GmbH.pdf696 K
Bayern Ausnahmegenehmigung bereitgestellt von design112-GmbH.pdf322 K
Brandenburg Ausnahmegenehmigung bereitgestellt von design112-GmbH.pdf103 K
Freistaat-Sachsen Ausnahmegenehmigung bereitgestellt von design112-GmbH.pdf350 K
Hessen fuer Feuerwehr-und-Rettungsdienst Ausnahmegenehmigung bereitgestellt von design112-GmbH.pdf1,02 M
Mecklenburg-Vorpommern Ausnahmegenehmigung bereitgestellt von design112-GmbH.pdf1,23 M
Niedersachsen Blaulicht-Erlass fuer Feuwehr und Rettungsdienst Ausnahmegenehmigung bereitgestellt von design112-GmbH.pdf175 K
Nordrhein-Westfalen Ausnahmegenehmigung bereitgestellt von design112-GmbH.pdf106 K
Nordrhein-Westfalen Runderlass fuer Rettungsdienst von 2018 Ausnahmegenehmigung bereitgestellt von design112-GmbH.pdf194 K
Rheinland-Pfalz Ausnahmegenehmigung bereitgestellt von design112-GmbH.pdf277 K
Saarland Ausnahmegenehmigung bereitgestellt von design112-GmbH.pdf240 K
Sachsen-Anhalt Ausnahmegenehmigung bereitgestellt von design112-GmbH.pdf154 K
Schleswig-Holstein Ausnahmegenehmigung bereitgestellt von design112-GmbH.pdf911 K
Schleswig-Holstein fuer Rettungsdienst Ausnahmegenehmigung bereitgestellt von design112-GmbH.pdf1,11 M
Thueringen Ausnahmegenehmigung bereitgestellt von design112-GmbH.pdf307 K