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Konturmarkierung Pflicht für Nutzfahrzeuge – auch Feuerwehr

Immer wieder wird die Frage gestellt, müssen wir Konturmarkierung an unserem Fahrzeug anbringen oder sogar nachrüsten?

Konturmarkierung ist Pflicht für neue Fahrzeuge über 7,5t Gesamtgewicht
Retroreflektierende Konturmarkierungen an LKW sind laut UN ECE R 48 in Deutschland bereits seit längerem zulässig. Mit Wirkung vom 10. Oktober 2007 sind sie für alle neuen Typzulassungen von Nutzfahrzeugen über 7,5 t Gesamtgewicht mit mehr als 6,00 Meter Länge (Seite) und mehr als 2,10 Meter Breite (Heck) Pflicht.
Dies gilt selbstverständlich auch für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge.

Ein Nachrüsten von Bestandsfahrzeugen schreibt die Verordnung nicht vor. Allerdings sollte man immer daran denken, dass die Konturmarkierung sowie Warnmarkierung an Einsatzfahrzeugen zur Sicherheit der Mannschaft bei Tag und besonders bei Nacht und schlechten Sichtverhältnissen beiträgt.

In unserem Katalog finden Sie die verschiedensten Konturmarkierung der führenden Hersteller reflexite, 3M und Avery – kostengünstig zur Selbstmontage. Hier geht’s zum Katalog.

Gerade die Markierung von Feuerwehrfahrzeugen nach der neuen DIN 14502-3 tragen erheblich zur Sicherheit im Einsatz bei.

ELW der FW Runkel in neuem Design

Hier seht Ihr das Fahrzeug der Einsatzleitung der Freiwilligen Feuerwehr Runkel, welches durch das design112 Team auf das neue Design der Wehr angepaßte wurde.

Der ELW wurde neu im RAL 3000 lackiert und mit dem typischen Runkler Streifendesign in retroflektierender Folie ausgeführt.  Alle Folienschriftzüge auf dem Fahrzeug wurden ebenfalls in retroreflektierender Folie gem. ECE104 ausgeführt.

Um die Sicherheit bei Nacht noch zusätzlich zu erhöhen, wurde das Fahrzeug mit gelber Konturmarkierung nach ECE104 versehen.

Einen sehr guten Eindruck über die bessere Sichtbarkeit erhält man durch das Vorher-Nachher Bild.

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