Das Land Schleswig Holstein ist der Empfehlung der DIN 14502-3 gefolgt und hat mit seinem Schreiben vom 16.08.2011 eine Allgemeinverfügung über die „Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen“ erteilt.

Nun können auch die Feuerwehren in Schleswig Holstein rechtssicher die fluorezsierenden Elemente, wie sie in der DIN 14502-3 empfohlen werden, zur Steigerung der Tages- und Nachtsichtbarkeit einsetzen. Wir freuen uns, dass das Land Schleswig Holstein diesen Weg gegangen ist und somit die Rechtsicherheit für die Verwendung von Warnmarkierung in rot/gelb, nach französischem Vorbild und Konturmarkierung in tagesleuchtgelb an Feuerwehrfahrzeuge in RAL 3000 ermöglicht.

Bei Fragen zu der Allgemeinverfügung, die angelehnt an die hessische Ausnahmegenehmigung für die Feuerwehren ist, können Sie sich gerne an uns wenden, wir helfen gerne und beraten bei der zulässigen, sicheren Wahl der Markierung der Einsatzfahrzeuge.

Sollten Sie die Allgemeinverfügung benötigen schreiben Sie uns, wir stellen Sie Ihnen gerne zur Verfügung.