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TLF 4000 der Feuerwehr Hückelhoven mit Warnmarkierung nach DIN 14502-3 in rot/gelb nachgerüstet

Die Feuerwehr Hückelhoven beauftragte design112 mit der Nachrüstung von Warnmarkierung des ersten Fahrzeugs im Fuhrpark in tagesleuchtgelb/rot,  einem TLF 4000 von der Firma Schlingmann.

Die Ausführung erfolgte analog der Empfehlung der DIN 14502 – 3 in Verbindung mit der gerade erschienen Ausnahmegenehmigung für das Land Nordrhein-Westfalen – NRW.

Unsere design112 Markierungsprofis verwandelten das Einsatzfahrzeug innerhalb kürzester Zeit mittels der fluoreszierenden-retroreflektierenden Warnmarkierung von Reflexite des Typs Daybright Chevron zu einem äußerst auffälligen Fahrzeug.

Weiterhin erhielt das Tanklöschfahrzeug im Heckbereich eine umlaufende Konturmarkierung in fluoreszierend gelb mittels des hochreflektierenden Konturmarkierungsmaterial von Reflexite des Typs VC312 Daybright lime.

Auch die Beschriftung im Heckbereich des TLF wie Internetadresse, Fahrzeugkennzeichung, Funkrufname und Hörer 112 wuden in fluoreszierender, hochreflektierender Folie ausgeführt und sorgt für ein einheitliches Erscheinungsbild im Heckbereich.

Wir bedanken uns für diesen Auftrag und wünschen allzeit sichere, jedoch wenige, Einsätze.

design112 und BMW AG – Beklebungen von Einsatzfahrzeugen für die Feuerwehr und den Rettungsdienst

Gutes Design und Premiumqualität sind zwei Eigenschaften, die man der Marke BMW ohne zu überlegen zuordnet. Auch im Bereich Behördenfahrzeuge hat sich der bayerische Automobilhersteller einen guten Namen erworben und bietet eine vielfältige Palette an Lösungen für alle Anwendungsbereiche.

Das Thema Beschriftung für Einsatzfahrzeuge ist heute, passend zu einem modernen Automobil, ein wichtiger ästhetischer und funktionaler Faktor. Aus diesem Grund setzt BMW auch hier auf Premiumqualität. Unter diesem Aspekt etablierte sich um Jahr 2012 eine enge Zusammenarbeit mit design112, welche zum Beispiel für die Beklebung der gesamten BMW-Flotte auf der Leitmesse RettMobil 2013 verantwortlich waren.

Inzwischen hat design112 in Zusammenarbeit mit BMW einen Katalog an Beschriftungssätzen erstellt, die dem Kunden eines Behördenfahrzeuges die Auswahl erleichtert. So kann der gewählte Folierungstyp direkt ab Werk bestellt werden – für gleichbleibende Qualität sorgen die design112 Spezialisten.

Die verschiedenen Folierungen reichen von dezenten Bauchbinden bis zu aufwendigen, dynamischen Liniendesigns, die die Silhouette des Fahrzeuges attraktiv untermalen und gleichzeitig höchste Sicherheit und Frühwahrnehmung ermöglichen.

Neben dem Auswahlkatalog für die Modelle X1, X3, X5, 3er Touring und 5er Touring gibt es auch Sonderdesigns. Auch kann auf spezielle Wünsche und Anforderungen individuell eingegangen werden. In diesem Fall werden wahlweise die Beklebungsspezialisten von design112 auch in der Vorabberatung und Designerstellung hinzugezogen.

Eine weitere Spezialität sind die für BMW Modelle eigens entwickelten Warnmarkierungssätze. Hier handelt es sich um normgerecht schraffierte hochreflektierende Beklebungssätze, die individuell auf den jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmt sind. Diese Abstimmung sichert größtmögliche Langlebigkeit und gefällige Einbindung in das Gesamterscheinungsbild des Fahrzeugs. design112 hat diese Sätze konzipiert und dahingehend optimiert, dass eine größtmögliche Sicherheitswirkung entfaltet werden kann und dennoch die Folien spannungsfrei aufgebracht werden können. Eine Kantenversiegelung ist nicht bei den design112 original Warnmarkierungen nicht notwendig.

Informationen zu den Foliendesigns erhalten Interessierte direkt über den BMW Vertrieb für Behördenfahrzeuge in München.

Neues Ölspurbeseitigungsfahrzeug der Berufsfeuerwehr Wiesbaden im neuen Design der Feuerwehr sowie Heckwarnmarkierung und Konturmarkierung

Die Berufsfeuerwehr Wiesbaden stellte diese Woche ein neues Spezialfahrzeug zur Beseitigung von Ölspuren in Dienst. Das in reinweiß angelieferte Umweltschutzfahrzeug erhielt von unseren design112-Folierungsprofis eine Beschriftung und Markierung im neuen, durch uns entwickelten, Wiesbadener Design.

Wie üblich, für die Fahrzeuge der Wiesbadener Feuerwehr, erfolgte eine flächige Folierung des Fahrzeugs mittels passgenau vorgefertigter Folienelemente in tagesleuchtrot (RAL3026) mittels fluoreszierender Folie von 3M der Serie 3480. Die Designbeklebung wurde in die entsprechenden Folienteile integriert und negativ durchscheinend realisiert.

Alle Folienschriftzüge an dem Fahrzeug wurden aus retroreflektierender Folie in weiß aus Folie des Herstellers 3M der Serie 580E gem. ECE104R hergestellt.

Zur besseren Sichtbarkeit des Fahrzeugs bei Nacht oder bei widrigen Sichtverhältnissen  realisierten die design112-Markierungsprofis eine umlaufende, hochreflektierende Konturmarkierung gem. ECE104. Dazu verarbeiteten wir das mikroprismatische Konturmarkierungsmaterial von Reflexite des Typs VC104plus.

Am Heck erhielt das Fahrzeug eine vollflächige Warnmarkierung in tagesleuchtrot/weiß gem. der Empfehlung der DIN14502-3 in Verbindung mit der hessischen Ausnahmegenehmigung. Hergestellt wurde die Warnmarkierung aus dem hochreflektierenden, mikroprismatischen Reflexite German Police Film Plus.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für den Auftrag zur Beschriftung und Markierung dieses außergewöhnlichen Fahrzeugs und wünschen allzeit wenige, jedoch sichere, Einsätze.

Erstes Fahrzeug im neuen Fahrzeugdesign der Feuerwehr Mainz umgesetzt – KdoW Mercedes GLK mit Linienmarkierung und Heckwarnmarkierung nach DIN 14502-3

In Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe der Berufsfeuerwehr Mainz entwickelten unsere Grafiker ein neues, einheitliches Design für zukünftige Beschaffungen. Vorgabe der Feuerwehr war es, ein den geltenden Normen konformes, sicheres und ansprechendes Design zu finden, welches über alle Fahrzeugklassen hinweg umsetzbar ist. Ein wichtiger Schwerpunkt im Gestaltungsprozess war die Steigerung der Einsatzsicherheit der Fahrzeuge bei Tag sowie bei Nacht. Nach Abschluss des Designfindungsprozesses erhielten wir den Auftrag zur Umsetzung des ersten Einsatzfahrzeugs im neuen Design.

Der von der Firma Schmidt Sonderfahrzeugbau in Karlsruhe zum Kommandowagen umgebaute Mercedes Benz GLK, wurde durch unser design112-Montageteam zum auffälligen Einsatzfahrzeug umgestaltet.

An den Fahrzeuglängsseiten erhielt das Fahrzeug ein stilisiertes Designelement in Form des Rheins mit einer anschließenden „Mainzer“-Flosse. Hierzu verwendeten wir die hochreflektierende, mikroprismatische Folie von Reflexite des Typs VC612 FlexiBright im Farbton lime. Darin integriert findet sich die Silhouette des Mainzer Doms wieder, welche aus retroreflektierender Folie des Typs 580E gem. ECE104R von 3M hergestellt wurde.

Zur Steigerung der Tages- und Nachtsichtbarkeit erhielt das Fahrzeug des Weiteren an den Längsseiten eine Linienmarkierung in Gap-Form mittels design112-Flexigaps im Format 90 x 30 mm. Auch diese wurden, passend zur Designbeklebung, aus dem fluoreszierenden, retroreflektierenden Material von Reflexite des Typs VC612 in lime hergestellt.

Am Heck realisierten die design112-Markierungsprofis eine vollflächige Warnmarkierung in tagesleuchtgelb/rot gemäß der Empfehlung der DIN 14502-3 in Verbindung mit der rheinland-pfälzischen Ausnahmegenehmigung.
Der Warnmarkierungssatz für den Mercedes Benz GLK ist auch in unserem Online-Shop in rot/weiß erhältlich.

Wir gratulieren an dieser Stelle zum neuen Fahrzeug, bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen allzeit sichere Einsätze.

Warnmarkierung rot-gelb nun auch in NRW zulässig – Runderlass zur Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Runderlass zur Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen verfasst, der nun auch den Feuerwehren in NRW rechtsicherheit bei der Verwendung von Warnmarkierung in rot/gelb und Konturmarkierung in tagesleuchtgelb gibt. Das Land folgt damit den Empfehlungen der DIN 14502-3 und den in anderen Bundesländern bereits erlassenen Genehmigungen.

Den Erlass finden Sie in unserem Downloadbereich – hier.

Der Runderlass des Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. Mai 2013 – hat folgenden Inhalt:

Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen

Zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen,
wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen die Erteilung von Ausnahmengenehmigungen
gem. § 70 StVZO von § 49 a Abs. 1 Satz 1 StVZO und §
53 Abs. 10 Nr. 3 StVZO wie folgt geregelt:
1. Farbgebung:
Die Farbgebung richtet sich nach DIN 14502-3 in der jeweils gültigen
Fassung. Die Grundfarbe ist demnach entweder Feuerrot (RAL 3000),
(Tages-) Leuchtrot (RAL 3024) oder Leuchthellrot (RAL 3026).
Abweichend davon werden für Feuerwehrfahrzeuge auch die Farben
– Leuchtrot/Weiß (RAL 3024/9010) oder
– Leuchthellrot/Weiß (RAL 3026/9010)
zugelassen. Die Farbgebung kann durch Lackierung oder durch
Folienbeklebung erfolgen.
Nach DIN 14502-3 muss die äußere Farbgebung der Karosserie allseitig
jeweils zu mindestens 75 % der anrechenbaren Fläche in der Grundfarbe
ausgeführt sein. Da die mit der nachfolgenden Nummer 3 beschriebenen
Applikationen wesentlich zur Verbesserung der Tages- und
Nachtsichtbarkeit beitragen, können sie bei der Ermittlung der Flächenanteile
an Stelle der Grundfarbe angerechnet werden.

2. Kontur- und Streifenmarkierungen:
Abweichend von § 53 Abs. 10 Nr. 3 StVZO dürfen Feuerwehrfahrzeuge
auch ungeachtet der Fahrzeugmaße mit einer Kontur- oder Streifenmarkierung
in Anlehnung an ECE-R 104 versehen sein.
Wenn die vorhandenen Flächen ein Anbringen von retroreflektierenden
Streifen in der nach ECE-R 104 vorgegebenen Mindestbreite von 50
mm nicht ermöglichen, darf die Streifenbreite auf das notwendige Mindestmaß
reduziert werden. Eine Streifenbreite von 25 mm soll aber nicht
unterschritten werden.
An Fahrzeugen, die mit den in 3. genannten fluoreszierenden gelben
zusätzlichen Applikationen versehen sind, dürfen abweichend von ECER
104 auch Streifen- oder Konturmarkierungen in fluoreszierend gelb
verwendet werden.

3. Zusätzliche Applikationen gem. DIN 14502-3:
Feuerwehrfahrzeuge dürfen mit zusätzlichen Applikationen gemäß DIN
14502-3 wie folgt ausgestattet sein:
3.1 Fahrzeuge mit der Grundfarbe Feuerrot (RAL 3000)
– Front- und Heckbereich:
Streifenmarkierung von der Fahrzeugmitte aus im Winkel von 45°
schräg nach außen/unter verlaufend,
abwechselnd in den Farben rot (retroreflektierend) und fluoreszierend
gelb (retroreflektierend)
oder
abwechselt in den Farben rot (retroreflektierend) und weiß (retroreflektierend).
Die Streifenbreite soll jeweils ca. 100 mm betragen.
An der Fahrzeugvorderseite ist zusätzlich oder an Stelle einer
Streifenmarkierung auch das Anbringen des Schriftzuges „Feuerwehr“
in fluoreszierend gelb (retroreflektierend) oder weiß (retroreflektierend)
zulässig.
– Fahrzeugseiten:
Streifenapplikation(en) und/oder die Schriftzüge „Feuerwehr“
bzw. „℡112“ in fluoreszierend gelb (retroreflektierend) oder weiß
(retroreflektierend).

3.2 Fahrzeuge mit der Grundfarbe Leuchtrot (RAL 3024) oder
Leuchthellrot (RAL 3026)
– Front- und Heckbereich:
Streifenmarkierung von der Fahrzeugmitte aus im Winkel von 45°
schräg nach außen/unter verlaufend,
abwechselnd zur Grundfarbe in weiß (retroreflektierend) oder
abwechselnd in den Farben rot (retroreflektierend) und weiß (retroreflektierend).
Die Streifenbreite soll jeweils 100 mm betragen.
An der Fahrzeugvorderseite ist zusätzlich oder an Stelle einer
Streifenmarkierung auch das Anbringen des Schriftzuges „Feuerwehr“
in weiß (retroreflektierend) zulässig.
– Fahrzeugseiten:
Streifenapplikation(en) und/oder die die Schriftzüge in „Feuerwehr“
bzw. „℡112“ in der Farbe weiß (retroreflektierend).

4. Nebenbestimmungen:
4.1 In allen Fällen dürfen die Höchstwerte für die spezifische Rückstrahlung
der für die Applikationen verwendeten Materialien die
Maximalwerte für die Klasse „C“ nach ECE-R 104 nicht überschreiten.
4.2 Im Gutachten für die Erteilung der Einzelbetriebserlaubnis nach §
13 EG-FGV oder § 19 Abs. 2 i. V. m. § 21 StVZO muss die Eignung
des Fahrzeugs nach StVZO und der einschlägigen Norm
oder Richtlinie und die vorschriftenkonforme Anbringung und Beschaffenheit
der Leuchtstoffe oder rückstrahlenden Mittel ausdrücklich
bestätigt werden.
4.3 Die Ausnahmegenehmigung ist in den Zulassungsbescheinigungen
Teil I und II im Feld 22 bzw. 25 mit folgendem Eintrag zu
übernehmen:
„Ausn. gem. § 70 StVZO von § 49 a StVZO erteilt durch Bezreg.
…; Signalbild nach DIN/EN …. oder Rili ……“

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