Fahrzeuge bei Nacht früher erkennen: Ein Mehr an Sicherheit!

Warum Konturmarkierung?
Konturmarkierungen an Fahrzeugen erhöhen deutlich die Sichtbarkeit von Fahrzeugen aus weiter Entfernung. Außerdem ermöglichen Konturmarkierungen im Heckbereich von Fahrzeugen und Anhängern, eine schnellere Identifizierung eines vorausfahrenden Fahrzeugs als Lkw. Dies führe zu einem Potenzial zur Vermeidung von Unfällen zwischen 40 und 97 Prozent, zu diesem Ergebnis kommt eine Befragung der Europäischen Kommission von 2006, in 35 Ländern – Literaturanalyse.

Heute ist die retroflektierende Konturmarkierung für LKW in vielen Ländern, weltweit schon Vorschrift, in Italien besteht seit 2006 sogar eine Nachrüstpflicht. Als Mitglied der Europäischen Union hat sich Deutschland verpflichtet, die internationalen Regelungen der UN ECE R 104 (Ausführung von retroreflektierenden Markierungen zur Verbesserung der Sichtbarkeit von schweren und langen Fahrzeugen und ihren Anhängern) und der UN ECE R 48, die u. a. die Anbringung von lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen regelt, anzuwenden.

Womit Konturmarkieren?
– Ausschließlich mit geprüfter und zugelassener, retroreflektierender Folie der Klasse C mit Prüfzeichen.

– Breite der Konturmarkierung: 50 mm
– Zugelassene Folie erkennen Sie am Prüfzeichen gem. UN ECE R 104, alle 50 cm auf der Folie.
– An den Seiten ist weiße oder gelbe Konturmarkierung zulässig.
– Im Heckbereich ist zusätzlich rote Konturmarkierung zulässig.

Konturmarkierung Pflicht für neue Fahrzeuge

Retroreflektierende Umrissmarkierungen an Lkw sind laut UN ECE R 48 in Deutschland bereits seit Jahren erlaubt. Mit Wirkung vom 10. Oktober 2007 sind sie für alle neuen Typzulassungen von Nutzfahrzeugen über 7,5 t Gesamtgewicht mit mehr als 6,00 Meter Länge (Seite) und mehr als 2,10 Meter Breite (Heck) Pflicht, dies gilt auch für Feuerwehrfahrzeuge.

Wie richtig markieren?

Konturmarkierung – Gesamt
– Markierung der kompletten Fahrzeugkontur an den Seiten und am Heck.
– Der Mindestabstand vom Boden zur unteren Markierung beträgt 250 mm.

– Der Maximalabstand vom Boden zur unteren Markierung darf 1.500 mm nicht überschreiten.

– Der Mindestabstand der Markierung im Heckbereich zu den Bremsleuchten beträgt 200 mm


Teilmarkierung
– Markierung der kompletten Fahrzeuglänge und –breite unten sowie der oberen Ecken in Winkelform, mit einer Mindestlänge von 250 mm je Schenkel.
– Mindestens 80 % der Länge und Breite müssen bei Unterbrechungen markiert sein.
– Der Mindestabstand vom Boden zur unteren Markierung beträgt 250 mm.

– Der Maximalabstand vom Boden zur unteren Markierung darf 1.500 mm nicht überschreiten.

– Der Mindestabstand der Markierung im Heckbereich zu den Bremsleuchten beträgt 200 mm

Linienmarkierung
– Markierung der kompletten Fahrzeuglänge und –breite unten.
– Mindestens 80 % der Länge und Breite müssen bei Unterbrechungen markiert sein.
– Der Mindestabstand vom Boden zur unteren Markierung beträgt 250 mm.

– Der Maximalabstand vom Boden zur unteren Markierung darf 1.500 mm nicht überschreiten.

– Der Mindestabstand der Markierung im Heckbereich zu den Bremsleuchten beträgt 200 mm

Die entsprechenden Materialien finden Sie bei design112 dem Spezialisten für Markierung von Einsatzfahrzeugen.