Feuerwehr Großsachsen – Hirschberg – Warnmarkierung nach DIN 14502-3 in Eigenarbeit

Die Feuerwehr Großsachsen hat uns Bilder ihrer in Eigenleistung markierten Fahrzeuge zu kommen lassen.

Die Feuerwehr hat sich bei der Markierung ihrer Fahrzeuge für eine Warnmarkierung von Reflexite Daybright Chevron entschieden.

Beim ELW auf Basis VW T4 fiel die Wahl auf einen design112-Warnmarkierungssatz. Der Warnmarkierungssatz wurde durch unsere Folierungsexperten in design112-Qualität passgenau für den VW T4 vorkonfektioniert sowie an die Fahrzeugkonturen angepasst und durch die Feuerwehr aufgebracht. Hergestellt wurde der Selbstverklebungssatz aus rot/gelber Warnmarkierung Reflexite Daybright Chevron red/lime gem. DIN 14502-3.

Wir finden die Ausführung sehr gelungen und wünschen der Feuerwehr allzeit sichere Einsätze und Bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen sowie für die Bereitstellung der Bilder.

TLF 24/50 der Feuerwehr Schwandorf mit Warnmarkierung in rot/gelb und Konturmarkierung gem. Empfehlung DIN 14502-3 in Reflexite Daybright VC312

Ein weiteres Fahrzeug der Feuerwehr Schwandorf, welches nach neuer bayrischer Arbeitsanleitung (siehe auch Bericht vom 14.06.2010) in Eigenarbeit selbst markiert wurde.

Wie auch bei den vorherigen Fahrzeugen hat die Feuerwehr Schwandorf sich bei der Markierung der Hecks ihres Tanklöschfahrzeuges für eine Warnmarkierung von Reflexite Daybright Chevron in 775 mm Breite entschieden und die dazu passende Konturmarkierung ebenfalls Reflexite VC 312 Daybright lime gewählt.

Diese Farben-/Folien-Kombination erhöht die Tages- und Nachtsichtbarkeit erheblich, was man deutlich auf dem in RAL 3000 lackierten Tanklöschfahrzeug erkennen kann – dank der Arbeitsanleitung des Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Arbeitsanleitungen zu StVZO und FZV § 49 a StVZO Feuerwehrfahrzeuge Zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen, die in Bayern stationiert und zugelassen sind, wird im Einvernehmen mit dem Bay. StMI die Erteilung von Ausnahmen von § 49 a Abs. 1 Satz 1 und § 53 Abs. 10 Nr. 3 StVZO geregelt.

Wir wünschen der Feuerwehr Schwandorf viel Spass mit Ihrer neuen Markierung und allzeit sichere Einsätze.

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